Bundespräsidentwahlen 2004


Am 25. April wird in Österreich der neue Bundespräsident gewählt. Seit 1990 können auch österreichische Staatsbürger, die im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen, wie übrigens auch an Nationalratswahlen, EU-Wahlen und Volksabstimmungen. Dazu ist folgendes zu bemerken:

  1. Sie müssen in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (Heimatgemeinde oder eine andere Bezugsgemeinde). Wenn eine solche fehlt, können Auslandsburgenländer auch in Güssing um Eintragung in die Wählerevidenz ansuchen, weil Güssing die „Stadt der Auslandsburgenländer“ ist.
  2. Das Formular zu dieser Eintragung erhält man bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) und bei der Burgenländischen Gemeinschaft in Güssing. Diesem Formular muß auch der entsprechende Beleg für die Glaubhaftmachung der Heimatbeziehung beigelegt werden.
  3. Die ersten Eintragungen in diese Wählerevidenz erfolgten 1990 und galten für 10 Jahre. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob Ihre Eintragung noch vorliegt.
  4. Rechtzeitig vor der Wahl muß die Wahlkarte für die Briefwahl beantragt werden.
  5. Wenn Sie die Wahlkarte in die Hand bekommen, sollten Sie sofort wählen, weil Ihre Stimme 5 Tage nach der Wahl (30. April) bei der Wahlbehörde eintreffen muß, sonst ist sie nicht gültig. Der Stimmzettel muß direkt an die Wahlbehörde geschickt werden. Die Adresse ist auf der Wahlkarte ersichtlich.
  6. Wahlberechtigt sind alle, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Genaue Auskunft erhält man auf Anfrage im Österreichischen Innenministerium unter:
E-Mail: wahl@mail.bmi.gv.at oder auf
http://www.bmi.gv.at/wahlen/auslandsoesterreicher.asp

Wir rufen alle Österreicher im Ausland auf, an der kommenden Bundespräsidentenwahl teilzunehmen.

BG-HomeSeitenanfang

Burgenlaendische Gemeinschaft 1/2 2004 Nr.387 Zeitungsarchiv