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Am 25. April wird in Österreich der neue Bundespräsident gewählt. Seit
1990 können auch österreichische Staatsbürger, die im Ausland leben, an
der Wahl teilnehmen, wie übrigens auch an Nationalratswahlen, EU-Wahlen
und Volksabstimmungen. Dazu ist folgendes zu bemerken:
- Sie müssen in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde
eingetragen sein (Heimatgemeinde oder eine andere Bezugsgemeinde). Wenn
eine solche fehlt, können Auslandsburgenländer auch in Güssing um
Eintragung in die Wählerevidenz ansuchen, weil Güssing die „Stadt der
Auslandsburgenländer“ ist.
- Das Formular zu dieser Eintragung erhält man bei jeder
österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) und bei
der Burgenländischen Gemeinschaft in Güssing. Diesem Formular muß auch
der entsprechende Beleg für die Glaubhaftmachung der Heimatbeziehung
beigelegt werden.
- Die ersten Eintragungen in diese Wählerevidenz erfolgten 1990 und
galten für 10 Jahre. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde, ob Ihre
Eintragung noch vorliegt.
- Rechtzeitig vor der Wahl muß die Wahlkarte für die Briefwahl
beantragt werden.
- Wenn Sie die Wahlkarte in die Hand bekommen, sollten Sie sofort
wählen, weil Ihre Stimme 5 Tage nach der Wahl (30. April) bei der
Wahlbehörde eintreffen muß, sonst ist sie nicht gültig. Der Stimmzettel
muß direkt an die Wahlbehörde geschickt werden. Die Adresse ist auf der
Wahlkarte ersichtlich.
- Wahlberechtigt sind alle, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet haben.
Genaue Auskunft erhält man auf Anfrage im Österreichischen
Innenministerium unter:
E-Mail: wahl@mail.bmi.gv.at oder
auf
http://www.bmi.gv.at/wahlen/auslandsoesterreicher.asp
Wir rufen alle Österreicher im Ausland auf, an der kommenden
Bundespräsidentenwahl teilzunehmen.
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