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Mit 1. Juli 2007 sind erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen im
Wahlrecht für Auslandsösterreicher in Kraft getreten.
Die Legislaturperiode des Nationalrates wurde auf 5 Jahre verlängert und
wählen kann man bereits mit 16 Jahren.
Das Erfreuliche ist, dass nun die Stimmenabgabe auch per Briefwahl möglich
ist. Es sind keine Zeugen mehr erforderlich, nur noch eine eidesstattliche
Erklärung per Unterschrift.
Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarten für einen Zeitraum von 10
Jahren im Voraus bestellen. Sie müssen nur - wie auch bisher - in einem
burgenländischen Ort in einer Wählerevidenz eingetragen sein. Dann werden
die Wähler im Ausland automatisch über kommende Wahlen verständigt.
Eine Adressenänderung muß immer bekannt gegeben werden.
Besondere Mitteilung für die Burgenländer im Ausland: Wenn jemand
Schwierigkeiten hat, eine Wählerevidenz-Gemeinde zu finden, so kann er
Güssing als die „Stadt der Auslandsburgenländer“ angeben.
Diese Änderung des Wahlrechts haben in jahrelanger Arbeit der
Auslandsösterreicher-Weltbund zusammen mit der Burgenländischen
Gemeinschaft gefordert und nun nach vielen Verhandlungen erreicht. Das
Wichtigste ist: die echte Briefwahl und der Wegfall der Zeugen.
Für alle Fragen steht die Burgenländische Gemeinschaft (+43 3322 / 42598
oder bg@burgenlaender.com) zur Verfügung.
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