Änderung des Wahlrechts
für Auslandsösterreicher
 
 


Mit 1. Juli 2007 sind erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen im Wahlrecht für Auslandsösterreicher in Kraft getreten.
Die Legislaturperiode des Nationalrates wurde auf 5 Jahre verlängert und wählen kann man bereits mit 16 Jahren.
Das Erfreuliche ist, dass nun die Stimmenabgabe auch per Briefwahl möglich ist. Es sind keine Zeugen mehr erforderlich, nur noch eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift.
Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarten für einen Zeitraum von 10 Jahren im Voraus bestellen. Sie müssen nur - wie auch bisher - in einem burgenländischen Ort in einer Wählerevidenz eingetragen sein. Dann werden die Wähler im Ausland automatisch über kommende Wahlen verständigt.
Eine Adressenänderung muß immer bekannt gegeben werden.
Besondere Mitteilung für die Burgenländer im Ausland: Wenn jemand Schwierigkeiten hat, eine Wählerevidenz-Gemeinde zu finden, so kann er Güssing als die „Stadt der Auslandsburgenländer“ angeben.
Diese Änderung des Wahlrechts haben in jahrelanger Arbeit der Auslandsösterreicher-Weltbund zusammen mit der Burgenländischen Gemeinschaft gefordert und nun nach vielen Verhandlungen erreicht. Das Wichtigste ist: die echte Briefwahl und der Wegfall der Zeugen.
Für alle Fragen steht die Burgenländische Gemeinschaft (+43 3322 / 42598 oder bg@burgenlaender.com) zur Verfügung.


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Burgenlaendische Gemeinschaft 7-9 2007 Nr.403 Zeitungsarchiv