Wichtig für Auslandsösterreicher
Doppelstaatsbürgerschaft
 


Die Bemühungen der großen Auslandsösterreicher-Organisationen haben wieder einen Erfolg gebracht: Früher war es so, dass die österreichische Staatsbürgerschaft verloren gegangen ist, wenn man eine andere angenommen hat. Nun gibt es seit 2 Jahren eine gesetzliche Veränderung:
Wenn jemand von Geburt her die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und nun eine andere annehmen möchte, kann er die österreichische behalten. In diesem Fall muss man ein Ansuchen stellen und darin begründen, warum man die österreichische Staatsbürgerschaft behalten möchte.
Nähere Auskünfte: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter www.auslandsoesterreicher.at oder Burgenländische Gemeinschaft

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Burgenlaendische Gemeinschaft 11/12 2002 Nr.380 Zeitungsarchiv, Serien