Die Bemühungen der großen Auslandsösterreicher-Organisationen haben wieder
einen Erfolg gebracht: Früher war es so, dass die österreichische
Staatsbürgerschaft verloren gegangen ist, wenn man eine andere angenommen
hat. Nun gibt es seit 2 Jahren eine gesetzliche Veränderung:
Wenn jemand von Geburt her die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
und nun eine andere annehmen möchte, kann er die österreichische behalten.
In diesem Fall muss man ein Ansuchen stellen und darin begründen, warum
man die österreichische Staatsbürgerschaft behalten möchte.
Nähere Auskünfte: Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter
www.auslandsoesterreicher.at
oder Burgenländische Gemeinschaft