| Wichtig für Auslandsösterreicher: |
|
Wahlen zum Nationalrat Nach Auflösung des österreichischen Parlaments werden die Nationalratswahlen, die erst im Herbst 2003 hätten stattfinden sollen, bereits auf Sonntag, den 24. November 2002 vorgezogen. An die österreichischen Staatsbürger im Ausland, für die vor 12 Jahren mühsam das Wahlrecht erkämpft worden war, ergeht die Einladung, an diesen Wahlen teilzunehmen. Sie müssen nur im Wählerverzeichnis in einer Gemeinde in Österreich eingetragen sein. Sie finden alle Details – samt Formularen –
auf der AÖ-Website des BMaA
www.AuslandsoesterreicherInnen.at - unter
DEUTSCH/SERVICE/WÄHLERDIENST. Für alle Burgenländer im Ausland, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen und noch in keinem Wählerverzeichnis
eingetragen sind oder sein können, ist diese Eintragung in der
Stadtgemeinde Güssing möglich, weil Güssing die „Stadt der
Auslandsburgenländer“ ist. Personalausweis für Auslandsösterreicher Auslandsösterreicher können einen Personalausweis – im neuen Scheckkartenformat – beantragen, jedoch nur in Österreich selbst. Dies kann bei jeder Passbehörde erfolgen. Die ausländische Wohnadresse bzw. eine ausländische Zustelladresse kann im Personalausweis eingetragen werden. Der Personalausweis wird nach dessen Ausstellung per Post an die Wohnadresse zugesandt. Mehr zum neuen Personalausweis und dessen Ausstellung, insbesondere den beizubringenden Dokumenten und den Gebühren – siehe http://www.help.gv.at/3/Seite.030000-10006.html bzw. Entschädigung für
Kriegsgefangene Nunmehr sind auch österreichische Staatsbürger im Ausland generell leistungsberechtigt, wenn sie im Zweiten Weltkrieg in Kriegsgefangenschaft waren oder von einer ausländischen Macht verfolgt wurden. Anträge sind bis 31. Dezember 2002 an die jeweilige Pensionsversicherungsanstalt zu stellen. Die Entschädigungen liegen zwischen EURO 14,5 und 21,8 monatlich. Näheres siehe
www.bmaa.gv.at/auslandoe/service/sozial.html.de |
| Burgenlaendische Gemeinschaft 9/10 2002 Nr.379 | Zeitungsarchiv |